Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt: Begegnungszone Sägeweg Abschnitt Landstrasse bis Oberebnetstrasse. Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen vom 28. März bis 28. April 2025 bei der verfügenden Behörde (Gemeinderat Gipf-Oberfrick) einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Gemeinderat
Gesuch um ordentliche Einbürgerung
Folgende Personen haben in der Gemeinde Gipf-Oberfrick ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt: – Jozef Hanák, geb. 1978, männlich, und Ehegattin Veronika Hanák, geb. 1977, mit Tochter Nela Vivien Hanák, geb. 2012, weiblich, alle Staatsangehörigkeit Slowakei und wohnhaft am Hüttenweg 7a in 5073 Gipf-Oberfrick. – Sofia Teixeira de Sousa Gouveia, geb. 1985, weiblich mit den Söhnen Luís Gouveia Pascoal, geb. 2016, männlich, und Tomás Gouveia Pascoal, geb. 2018, männlich, alle Staatsangehörigkeit Portugal und wohnhaft am Hammerstätteweg 9 in 5073 Gipf-Oberfrick. Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen. Gemeindekanzlei
Leinenpflicht für Hunde
Siehe unter Alle Gemeinden.
Hundekot, Hinweis an die Hundehaltenden
Immer wieder wird festgestellt, dass vermehrt Hundekot liegengelassen wird. Gemäss Hundeverordnung Aargau sind Hundehaltende verpflichtet, den Hundekot aufzunehmen und zu entsorgen (§ 5 Abs. 1 lit. d). Wer diese Aufnahme- und Entsorgungspflicht verletzt, kann gestützt auf das Polizeireglement mit einer Ordnungsbusse bestraft werden. Im ganzen Gemeindegebiet sind verschiedene Robidogs mit den «Entsorgungssäckli» vorhanden und werden regelmässig geleert. Die Hundehaltenden werden ersucht, den Hundekot ihres Hundes nicht liegen zu lassen, sondern korrekt zu entsorgen. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehaltenden, diese Bestimmungen zur Mithilfe der Sauberkeit im Dorf einzuhalten und dankt im Namen der Bevölkerung.
Gemeindekanzlei
Hinweis zum Betreten von Wiesen und Äckern
Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet, beziehungsweise nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (z.B. Querfeldeintouren, freies Laufen-lassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit vom 01.04.2025 bis zum 31.10.2025 zu verzichten. Gemeindekanzlei
Mehrzweckhalle und Sporthalle geschlossen
Vom Montag, 7. April 2025 bis und mit Freitag, 11. April 2025, erfolgt die Grundreinigung der Sporthalle und der Mehrzweckhalle. Die Hallen bleiben vom in dieser Zeit komplett geschlossen. Wir danken den Vereinen und Benützern für ihr Verständnis. Schule Gipf-Oberfrick
Seniorenanlass 60plus: Senioren-Träff
Wir laden Sie ganz herzlich zum nächsten Senioren-Träff am Freitag, 28. März, um 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, im Mehrzweckraum des Regos-Schulhauses in Gipf-Oberfrick ein. Wir treffen uns zum Spiele machen, Jassen oder einfach zum gemütlichen Beisammensein. Weitere Senioren-Träff-Daten: Freitag, 25.04., 30.05., 27.06., 26.09., 31.10., 28.11., 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Seniorenrat