Lda. Sonia Lopez, Rechtsanwältin
advoplus GmbH
Salinenstrasse 25, 4133 Pratteln, Tel. 061 561 78 44
Bahnhofstrasse 92, 5000 Aarau, Tel. 062 503 71 44
www.advoplus.ch
Erleichterte Einbürgerung dritte Generation
In der Schweiz leben zahlreiche junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern einst in die Schweiz eingewandert und deren Eltern hier aufgewachsen sind. Die grosse Mehrheit dieser Jugendlichen ist in der Schweiz geboren und geht auch hier zur Schule. Dadurch entwickeln sie eine tiefere Verbundenheit mit der Kultur, den Traditionen und der Lebensweise in der Schweiz als mit dem Herkunftsland der Grosseltern. Bis zur Rechtskraft der Abstimmung im Februar 2018 galten für diese Jugendlichen die gleichen strengen Einbürgerungsbestimmungen wie für ihre Eltern oder Grosseltern. Um das aufwändige und langwierige Verfahren zu vereinfachen, wollten National- und Ständerat diese Regelung ändern. Am 12. Februar 2017 sprach sich bekanntlich das Schweizer Stimmvolk mit 60,4% für eine erleichterte Einbürgerung von jungen Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation aus.
Die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation sind wie folgt:
– Mindestens ein Grosselternteil ist in der Schweiz geboren oder es wird glaubhaft gemacht, dass er ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz erworben hat;
– Mindestens ein Elternteil hat die Niederlassungsbewilligung erworben, hat sich mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten und hat mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht;
– Die gesuchstellende Person ist in der Schweiz geboren, besitzt eine Niederlassungsbewilligung und hat mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht;
– Der Gesuchsteller ist erfolgreich integriert;
– Das Gesuch muss spätestens bis zum 25. Geburtstag eingereicht werden.
Das vollständige Gesuchsformular mit den erforderlichen Unterlagen ist beim Staatssekretariat für Migration einzureichen, das für die Durchführung des erleichterten Einbürgerungsverfahrens sowie für den Entscheid zuständig ist.
Die Idee der erleichterten Einbürgerung für junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation ist grundsätzlich sehr begrüssenswert, da sie die Integration von Menschen fördert, die in der Schweiz aufgewachsen sind und sich eng mit der hiesigen Kultur identifizieren. Allerdings gestaltet sich die Umsetzung der erleichterten Einbürgerung als herausfordernd, da eine Vielzahl einzureichender Unterlagen gefordert wird.
Sollten Sie sich erleichtert einbürgern lassen wollen und hierfür Hilfe benötigen, stehen Ihnen die Anwältinnen und Anwälte der advoplus GmbH gerne juristisch bei..
Schriftliche Fragen richten Sie bitte an:
Ihre Anfragen werden diskret behandelt.