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Ratgeber Gesundheit 42 – 2025

Dr. Monika Mayer, Apothekerin
Vinzenz Apotheke, Rössliweg 13, 5074 Eiken
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. • www.vinzenz-apotheke.ch

Vitamin C: Anwendungen
In der Literatur werden die Zufuhrs-empfehlungen sehr kontrovers diskutiert. Es scheint klar zu sein, dass zur Erhaltung maximaler Blut- und Gewebekonzentrationen 100 bis 200 mg täglich erforderlich sind. Die offiziellen Empfehlungen für gesunde Erwachsene sind so ausgerichtet, dass sie sicher eine Mangelerscheinung vermeiden. Im Fall von Vitamin C wurde das auf eine tägliche Einnahme von 75 mg festgelegt. Eine Hypervitaminose C ist nicht bekannt. Selbst bei so hohen Dosen wie bei einer täglichen Einnahme von 10 g wurden keine Nebenwirkungen beobachtet.
Mengeneinschränkungen:
– Bei Diabetikern kann die Zuckerbestimmung im Urin durch die Einnahme von Vitamin C als Supplement falsche Werte anzeigen, die Werte im Blut werden nicht beeinflusst und können ganz normal erhoben werden.
– Bei lang eingenommenen hohen Vitamin-C-Dosen muss zusätzlich Zink und Kupfer supplementiert werden (hohe Einnahmemengen von Vitamin C hemmen deren Aufnahme).
– Bei Patienten mit Nierensteinen (Oxalat Steine) sind hohe Dosen (>1 g/Tag) nicht zu empfehlen. Die Gefahr, damit die Niere zu überfordern oder gar zu schädigen, ist zu gross.
– Bei Patienten mit Eisen-Verwertungsproblemen sind ebenfalls hohe Dosen zu meiden.
Einschub: Unsere Urahnen verzehrten 600 mg Vitamin C am Tag. Studien zufolge kommen wir heute durchschnittlich auf 80 mg täglich.
Erhöhter Bedarf:
– Während einer Erkältung, Erkältungskrankheit: Vitamin-C-Gaben reduzieren die Erkältungsdauer um ca. 8% bei Erwachsenen und bei Kindern um 13,5%. Die Wirkung ist dann am ausgeprägtesten, wenn zuvor eine schlechte Vitamin-C-Versorgung bestand)
– Nach einer Verletzung oder Operation
– Kardiovaskuläre Erkrankungen: Metaanalysen (eine Zusammenfassung vieler Studien) zeigen einen Schutzeffekt bei einer täglichen Einnahme von 500 mg täglich auf das Risiko koronarer Erkrankungen (u.a. über eine Senkung der oxidierten LDL-Partikel im Blut). Bluthochdruckpatienten profitieren von einer Langzeit-Gabe von täglich 500 mg und zeigen eine Verminderung der Blutdruck-Werte um ca. 9%.
– Diabetiker (sie haben oft erniedrigte Vitamin-C-Spiegel durch den hohen oxidativen Stress bei gestörtem Glucose Metabolismus)
– In der Schwangerschaft und Stillzeit
– Bei Früh- und Neugeborenen
– Bei chronischem Nikotin-Abusus (Raucher) un/oder bei chronischem Alkohol-Abusus (Trinker)
– Bei Senioren (speziell Heim-Patienten zeigen gemäss Studien einen Mangel)
– Leistungssportler
– Bei der Einnahme folgender Medikamente: Antibiotika; Kortison; Protonen-Pumpen-Hemmer (= Magenschoner) wie Pantoprazol etc.; Antidepressiva; Östrogene, speziell bei einer Verhütung mit einer Einnahme der «Pille»; Aspirin, auch als Aspirin cardio
Andere Anwendungsgebiete:
– Katarakt oder Trübung der Augenlinse: Es wurden bei Patienten mit Katarakt signifikant niedrigere Werte von Vitamin C in der Augenlinse gefunden. Mit einer täglichen Einnahme von 300 bis 600 mg lässt sich das Risiko um einen Faktor von 4 verringern.
– Krebserkrankungen: Viele Studien zeigen bei der Einnahme von Vitamin C einen gewissen Schutzfaktor besonders bei Magenkrebs, eventuell direkt oder über die Wachstumshemmung von tumorinduzierenden Viren. Eine Reduktion von Nebenwirkungen bei einer «Chemo-Therapie» ist sehr hilfreich.
– Impf-Begleittherapie: Es zeigt sich bei einer Impfung ein Anstieg von Histamin im Blut. Vitamin-C-Gaben senken das Histamin (auch hilfreich bei Allergien) und damit auch mögliche Impf-Nebenwirkungen!
– Knochendichte: Einige Studien belegen einen positiven Zusammenhang zwischen der Zufuhr von Vitamin C und der Knochendichte.
All diese Angaben aus der Literatur führen uns zu der Empfehlung: Nehmen Sie genügend Vitamin C zu sich. Genügend heisst sicher in erster Linie über eine gesunde, abwechslungsreiche Ernährung mit viel Gemüse und Obst. Wenn Sie lieber zu angereicherten Säften greifen, achten Sie auf die Zusätze wie Zucker oder Konservierungsstoffe. Eine tägliche Substitution von 500 mg (es gibt Produkte, die das Vitamin C in einer Retard Form, heisst eine langsame Freigabe über einen bestimmten Zeitraum, anbieten) ist ihrer Gesundheit sicher zuträglich besonders in den Jahreszeiten, in denen die Auswahl an natürlichen Quellen eingeschränkter ist.
Bleiben Sie gesund
Ihr Team der Vinzenz Apothekee

Lassen Sie sich von uns beraten: vinzenz apotheke – eine quelle der gesundheit

Ratgeber Finanzen 41 – 2025

Lukas Rüetschi eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
www.ruetschi-ag.ch 

USA von Höchst zu Höchst
Der amerikanische S&P 500-Index ist ein breitabgestützter, repräsentativer Index und taugt viel mehr als der Dow Johns Industrial. Trotzdem reiht sich ein Höchst an das nächste. Die politische Weltlage ist so unsicher wie seit Jahrzehnten nicht mehr, die westlichen Staaten sind über beide Ohren verschuldet, die demographische Überalterung kommt voll auf uns zu und die Aktienmärkte boomen. Auf den ersten Blick irrational. Aus meiner Sicht auch auf den zweiten Blick, wenn da nicht immer noch die Geldschwemme wäre, die Angst vor Staatspleiten oder Währungsschnitten. Sachwerte scheinen Trumpf zu sein. Die Argumentation, dass man bei einem Sachwert viel weniger Probleme bei einer starken Inflation oder Kollaps hat, ist oft richtig. Den Preis, den man für die gekaufte Sache zahlt, ist aber nicht einfach vernachlässigbar. Das scheint den Markt im Moment aber nicht zu interessieren und es gibt übertriebene, teilweise irrationale Aufwärtsbewegungen. Einmal mehr: Gier und Panik sind nahe beieinander und Massenpsychologie spielt im Anlagegeschäft immer wieder eine sehr wichtige Rolle.

Gold wie eine Fahnenstange
Auch Gold ist ein Sachwert. Historisch ist es als Wertsicherungsmittel, welches nicht beliebig vergrössert wer­-den kann, beliebt. Im Gegensatz zur Geldmenge, welche die Zentralbanken fast beliebig erweitern und den Geldwert damit auch verwässern können, ist das bei Gold nur sehr beschränkt möglich.
Der Goldpreis ist in den letzten Monaten wie eine Fahnenstange angestiegen. Auch über 10 Jahre hat sich der Preis für das Edelmetall ungefähr verdreifacht – seit den grossen Verkäufen der Schweizerischen Nationalbank sogar fast verzehnfacht. Auch hier ist viel Euphorie resp. starke Vorbehalte gegenüber dem Finanzsystem und den Staaten bereits enthalten. Gold wird industriell fast nicht mehr gebraucht und nun werden auch unprofitable Minen wieder reaktiviert. Das Angebot steigt also ganz langsam wieder an und schlussendlich zahlen kann man mit Gold in unserer digitalisierten Welt auch fast gar nichts mehr...
Den Politiker sollte der Goldpreis aber ein Mahnfinger sein. Er ist wie ein Fiebermesser und die Temperatur kocht. Ausgabe- und Schuldendisziplin wäre angesagt. Aber das ist völlig unpopulär und tut weh. Versprechen und Ausgeben ist halt einfacher.

Haben Sie Fragen? Dann schicken Sie mir ein Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
oder rufen unter 062 871 66 96 an.

Ratgeber Recht 40 – 2025

lic. iur. Roman M. Hänggi, Rechtsanwalt
Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG
Salinenstrasse 25, 4133 Pratteln, Tel. 061 823 03 03
Bahnhofstrasse 92, 5000 Aarau, Tel. 062 393 03 03
www.advokatur-trias.ch

Alles, was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden!
Jeder von uns hat diesen Ausdruck sicher schon einmal in einem Hollywoodstreifen gehört. Der Ausdruck «Alles, was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden», ist dabei eine direkte Übersetzung der Miranda-Warnung aus den USA, die das Recht eines Beschuldigten betont, zu schweigen und einen Anwalt hinzuzuziehen. Als Strafverteidiger höre ich diesen Satz nahezu täglich. Aber ist dieser Satz nur eine Floskel, eine nichtssagende Redewendung aus Filmen oder steckt mehr dahinter? In der Schweiz ist das Schweigerecht für Beschuldigte, um eine Selbstbelastung zu verhindern, in der Strafprozessordnung (StPO) verankert. Und ich kann Ihnen gleich vorweg raten: Sagen Sie niemals etwas zur Sache aus, wenn Sie Beschuldigter sind, und nehmen Sie das Recht auf Aussageverweigerung in Anspruch – zumindest so lange, wie Sie nicht mit einem Anwalt oder einer Anwältin gesprochen haben!
Was bedeutet der Ausdruck aber im Detail?
• Recht zu schweigen
Beschuldigte haben das Recht zu schweigen, um sich nicht selbst zu belasten. Auf dieses Recht sind sie zu Beginn der Einvernahme hinzuweisen.
• Mögliche Verwendung vor Gericht
Alles, was Beschuldigte gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft sagen, kann auch vor Gericht verwendet werden, um sie zu belasten.
• Recht auf einen Anwalt
Beschuldigte haben das Recht, jederzeit einen Rechtsanwalt zu konsultieren und bei Vernehmungen hinzuzuziehen. Wenn sie sich die Kosten nicht leisten können, kann ein Verteidiger gestellt werden.
• Aussageverweigerung
Beschuldigte sind in keinem Fall verpflichtet, vor der Polizei, vor der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht auszusagen.
• Nicht zur Sache äussern
Beschuldigte sollten keine Angaben zur Sache machen, denn jede Aussage kann gegen sie verwendet werden.
• Anwaltliche Beratung
Beschuldigte sollten so früh wie möglich einen Strafverteidiger aufsuchen, der sie umfassend berät und unterstützt.
• Hart bleiben!
Beschuldigte sollten sich nicht von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft dazu drängen lassen, eine Aussage zu machen.
Sofern Sie einer Straftat beschuldigt werden und Aussagen zur Sache machen sollen, dürfen Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir helfen Ihnen und schützen Sie!

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