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Ratgeber Finanzen 43 – 2024

Lukas Rüetschi eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
www.ruetschi-ag.ch

Gold auf Höchstständen
Ich war nie ein Gold-Freak. Gold und andere Edelmetalle bringen keinen Ertrag und der Verbrauch ist ausser in der Schmuckindustrie recht bescheiden. Wegen der massiven Geldmengenausweitung der Zentralbanken und der enormen Budgetdefizite vieler westlicher Länder habe ich meine Meinung vor einigen Jahren angepasst und als Beimischung etwas Edelmetalle und/oder Goldminenaktien (vor allem über den breitdiversifizierten ETF GDX [Vaneck Gold Miner ETF]) vielen Depots beigefügt. Mehr aus Diversifikationsüberlegungen, als dass ich einen so enormen Anstieg erwartet hätte. Die Goldminenaktien hinken der Aufwärtsbewegung in den Edelmetallen abgeschwächt hinterher, konnten nun in der kürzeren Vergangenheit auch einiges aufholen. Jetzt noch aufspringen? Sicher nicht im grossen Stil. Alles verkaufen? Gewinne realisieren hat noch nie geschadet. Ich würde aber im Moment sicher noch einen Teil behalten. Achtung beim Handel mit physischem Edelmetall (Barren und Münzen): Die Handelsmarge zwischen Kauf- und Verkaufskurs ist teilweise enorm. Unbedingt verschiedene Anbieter vergleichen und «hin und her» macht hier wirklich die Taschen leer, also gar keinen Sinn. Was viele auch nicht wissen, ist, dass bei Auslieferung von physischen Silberbarren die Mehrwertsteuer zulangt. Für kurzfristige Engagements taugen physische Barren oder Münzen kaum etwas.

Nestlé enttäuscht
Der Schweizer Nahrungsmittelhersteller Nestlé war lange ein Garant für gute Aktienperformance und regelmässig höhere Dividendenzahlungen. Auch Rückschlage an den Märkten hat die Firma immer recht rasch verkraftet und lange galt das Motto «gegessen wird immer». Nestlé war ein Inbegriff für Konjunkturresistenz. Seit über einem Jahr scheint etwas Sand im Getriebe zu sein. Die Aktie hat rund einen Viertel ihres Wertes verloren. Die Prognosen für Umsatz und Gewinn mussten nach unten angepasst werden. Einiges Vertrauen scheint verloren gegangen zu sein und muss erst wieder erarbeitet werden. Wie lange das geht, kann ich nicht sagen. Nestlé hat aber einige Topmarken in ihrem Angebot und wird mit grosser Wahrscheinlichkeit auch aus dieser Delle wieder heraus kommen. Wer keine Nestlé hält und einen langfristigen Anlagehorizont hat, kann hier langsam wieder ein Auge darauf werfen.

Haben Sie Fragen? Dann schicken Sie mir ein Mail an lukas.ruetschi@ruetschi-ag.ch
oder rufen unter 062 871 66 96 an.

Ratgeber Familie 42 – 2024

Sarah Zanoni
Pädagogische Psychologin / Heilpädagogin
JugendCoaching Sarah Zanoni, Rheinfelden
www.jugendcoaching.ch

Handy, Computer & Co
Vor rund zehn Jahren wurde ich von Eltern oft danach gefragt, wie lange man sein Kind an die elektronischen Geräte – sprich Handy, Computer, Fernseher und Co. – lassen sollte. Inzwischen haben sich die meisten Eltern an den alltäglichen Medienkonsum ihrer Kinder gewöhnt. Die Mehrheit der Kinder zwischen 7 und 12 Jahren konsumieren weit mehr als das empfohlene Mass von früher, das etwa eine Stunde pro Tag Bildschirm betrug. Ausserdem tragen bereits die 9-Jährigen ein eigenes Handy mit sich herum. Sie dürfen damit Spiele spielen, Videos schauen, Chatten oder sind auf Social Media aktiv. Oft wissen Eltern nicht genau, was sich ihr Kind dort anschaut und ob es dies alles emotional verarbeiten kann oder ob es sich gar in Gefahr begibt.
Klar ist: Ein Leben ohne digitale Medien ist für unsere Gesellschaft längst unvorstellbar und auch unsere Kinder sollen den Umgang damit lernen. Entsprechend hat die Schule reagiert – Medienkompetenz gehört heute zum Lehrplan und wird von klein auf thematisiert und trainiert.
Trotzdem bleibt das Thema ein aktuelles – und oft unbefriedigend gelöstes – Problem innerhalb der Familien. So kommt es häufig zu Stress und Konflikten, wenn die Tochter ihr Handy nicht mehr weglegen will und der Sohn kaum mehr vom PC oder der Spielkonsole wegzubringen ist.
Was unter dem häufigen Gebrauch der digitalen Medien nämlich oft leidet, sind:
– Die Beziehung zwischen Eltern und Kind, weil man entweder vor dem Monitor sitzt (und in dieser Zeit keine Beziehung pflegt) oder sich verbal angreift, weil man sich gegenseitig nervt betreffend Nutzungsdauer oder -inhalt.
– Die Schulleistungen, weil die Zeit fehlt, sich um die Hausaufgaben und das Lernen auf Tests zu kümmern, wenn man zu oft und zu lange am Bildschirm sitzt.
– Die kreativen und musischen Fähigkeiten, weil diese Tätigkeiten oft dem Bildschirmkonsum geopfert werden – lieber gamen und chatten, statt basteln und musizieren.
– Die sozialen Interaktionen mit Gleichaltrigen, weil manche Jungs und Mädchen mehr Zeit alleine am Gerät verbringen, statt mit anderen etwas zu unternehmen.
Leider birgt das geliebte Medium noch weitere Risiken. Zum Beispiel jenes, durch Social Media ein zu selbstkritisches Bild von sich selbst zu bekommen. Viele junge Mädchen, aber auch Jungs, vergleichen sich mit den Menschen im Netz, die ihr Aussehen angeblich zur Perfektion stilisieren – und fühlen oft grosse innere Not, dies nicht auch zu erreichen. Trotz dem Wissen um all die Möglichkeiten, wie Bilder gefakt gepostet werden, hat die Medienflut eine manipulative Wirkung. Jugendliche während der Identitätsentwicklung sind besonders anfällig für diesen Einfluss.
Als ob dies nicht genug wäre, können Social Media auch Folgen für das soziale Leben an Schulen haben. Im Netz darf «geliked» oder «disliked» werden, ohne dafür die Konsequenzen tragen zu müssen – denn alles spielt sich ano­nym ab. In der Schule wird dies dann ebenfalls praktiziert: Kinder beurteilen andere, ohne sich bewusst zu sein, wie verletztend diese Handlungen sind. Verbale Beleidigungen über das Aussehen eines anderen Kindes gehören laut Studien zu der häufigsten Art, wie Mobbing in der Schule beginnt.
Was also tun, um einerseits den dringenden Wunsch nach Medienkonsum der Kinder zu befriedigen und andererseits als Eltern eine gesunde Entwicklung der Kinder zu gewährleisten?
Folgenden Grundsatz finde ich empfehlenswert:
Wir Eltern bestimmen die drei «WWW»: WAS tut mein Kind am Bildschirm? WANN darf es dies tun? Und WIE LANGE darf es dies tun?
Und dazu sollten Eltern versuchen wahrzunehmen, wie sich ihr Kind verhält und wie es ihm geht:
Pflegt mein Kind auch persönlichen Kontakt zu Kollegen und Kolleginnen – und nicht nur online? Ist es trotzdem noch kreativ, musisch oder sportlich? Behält es Hobbys ausserhalb des Medienkonsums bei? Bleiben die schulischen Leistungen und das Sozialverhalten in der Schule stabil oder gibt es plötzlich eine Veränderung? Bekommt es genügend Schlaf oder fällt es durch häufige Müdigkeit auf? Und schliesslich: wie geht es meinem Kind psychisch?
Meine Erfahrung zeigt: Nehmen Eltern diese Punkte bei ihrem Kind wahr und sprechen mit ihm offen darüber, hat dies einen positiven Einfluss auf den Umgang mit den elektronischen Medien.!

Fragen richten Sie gerne an: info@jugendcoaching.ch
Weiterführende Informationen finden Sie unter www.jugendcoaching.ch

Ratgeber Recht 41 – 2024

lic. iur. Serap Hänggi, LL.M.
Rechtsberaterin
Tel. 061 511 09 95, Tel. 076 325 09 95

Arztzeugnis
Sie wissen, dass Sie bei Krankheit Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich informieren müssen, damit Sie keine Nachteile haben oder Konsequenzen erleiden, wenn Sie zur Arbeit nicht erscheinen können. Aber wie ist es nun in den Ferien? Ist allenfalls bei einer Erkrankung zu unterscheiden, ob man die Ferien daheim verbringt oder im Ausland ist?
Wird man in den Ferien krank, tritt die sogenannte Ferienunfähigkeit ein. Das gilt für Ihre Ferien daheim und auch wenn Sie bereits im Ausland sind. Arbeitnehmende müssen ihre Krankheitstage während der Ferien aber ebenfalls durch ein ärztliches Zeugnis belegen. Ein Arztzeugnis müssen Sie in der Regel erst ab dem dritten Abwesenheitstag vorlegen. Dies kann vertraglich aber auch anders festgelegt werden. Eine telefonische Mitteilung ersetzt Ihre Pflicht zur Vorlage des Arztzeugnisses nicht. So kann ein Arztzeugnis sogar bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangt werden.
Bei Krankheit auf einer Auslandsreise sollten Sie bei einer Arztkonsultation im Ausland auf jeden Fall ein Arztzeugnis einholen, wenn Ihre Krankheit oder Verletzung länger anhält. So haben im Ausland ausgestellte Arztzeugnisse grundsätzlich dieselbe Beweiskraft wie ein in der Schweiz ausgestelltes Arztzeugnis, wenn Sie im Original mit einer beglaubigten Übersetzung eingereicht werden. Zu beachten ist, dass sich das Arztzeugnis ausdrücklich auf die Ferienunfähigkeit beziehen muss. Nicht empfehlenswert ist, das Arztzeugnis erst nach der Rückkehr vom Ausland vom Hausarzt oder von der Hausärztin in der Schweiz ausstellen zu lassen, sofern Sie nicht in der Folge im Zusammenhang mit Ihrer Ferienunfähigkeit weiter ärztlich betreut werden müssen, wie bspw. bei Knochenbrüchen etc. Wissen sollten Sie zudem, dass Arztzeugnisse dazu dienen, eine Arbeits- oder Ferienunfähigkeit zu belegen. Die betreffenden Tage werden dann nicht als Ferien angerechnet. Voraussetzung dafür ist, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung dem Zweck der Ferien, der Erholung, entgegensteht. Anders als Ferientage können Feiertage nicht nachbezogen werden. Feiertage dienen dazu, einen bestimmten Anlass festlich zu begehen, die Erholung steht hier nicht im Vordergrund.
Von Bedeutung sind Arztbescheinigungen aber auch im Zusammenhang mit Kündigungsschutz. Es ist deshalb wichtig, dass ein Arztzeugnis korrekt und klar ausgestellt wird. Von einem Gefälligkeitszeugnis spricht man, wenn eine Arbeitsunfähigkeit bestätigt wird, obwohl die betreffende Person durchaus arbeitsfähig ist. Ein Gefälligkeitszeugnis kann in solch einem Fall gar strafrechtliche Konsequenzen haben – sowohl für den ausstellenden Arzt als auch für die sich krankmeldende Person, die ein solches Gefälligkeitszeugnis beim Arbeitgeber einreicht. Arztzeugnisse müssen zudem transparent sein. Es muss klar festgehalten werden, ab wann und in welcher Höhe die Arbeitsunfähigkeit besteht sowie ein Enddatum oder das Datum der nächsten Konsultation.
Bei Fragen zu diesem Thema, können Sie uns gerne kontaktieren.

Schriftliche Fragen richten Sie bitte an: info@advokatur-trias.ch
Ihre Anfragen werden diskret behandelt

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