Von Yvette Trachsel, Liebrüti, Kaiseraugst
Von Ursula Singh, Kaiseraugst
Von Brigitte Rüedin, Rheinfelden
lic. iur. Serap Hänggi, LL.M.
Rechtsberaterin
Tel. 061 511 09 95, Tel. 076 325 09 95
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht betreffend Kind
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein zentraler Aspekt der elterlichen Sorge und bezieht sich auf die Befugnis, den Wohnort eines Kindes festzulegen. Es ist von zentraler Bedeutung, da es darüber entscheidet, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. In der Regel steht dieses Recht beiden Elternteilen gemeinsam zu, wenn sie sich für eine gemeinsame elterliche Sorge entschieden haben. Dies bedeutet, dass beide Elternteile gleichberechtigt sind, wenn es darum geht, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen.
Wenn ein Elternteil den Wunsch äussert, den Aufenthaltsort des Kindes zu ändern, ist dies nicht ohne Weiteres möglich. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen ist die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich. Alternativ kann auch eine Entscheidung des Gerichts oder der Kindes-schutzbehörde eingeholt werden, insbesondere wenn der geplante Wechsel des Aufenthaltsortes erhebliche Auswirkungen auf die Ausübung der elterlichen Sorge oder den persönlichen Kontakt des anderen Elternteils mit dem Kind hat.
In Fällen von Scheidung oder Trennung ist es üblich, dass die gemeinsame elterliche Sorge aufrechterhalten wird. Dies bedeutet, dass beide Elternteile das Aufenthaltsbestimmungsrecht gemeinsam ausüben. Sollten sich die Eltern jedoch nicht über den Aufenthaltsort des Kindes einigen können, hat jeder Elternteil das Recht, beim Gericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen. Das Gericht wird dann im besten Interesse des Kindes entscheiden, welcher Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommt. Wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht erhält, hat dieser auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und kann eigenständig entscheiden, wo das Kind leben soll. Es ist jedoch auch möglich, dass die Eltern weiterhin gemeinsam sorgeberechtigt sind, während das Aufenthaltsbestimmungsrecht einem Elternteil übertragen wird.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass die Eltern bei Entscheidungen über den Aufenthaltsort des Kindes dem wachsenden Bedürfnis des Kindes nach Selbstständigkeit und verantwortungsbewusstem Handeln Rechnung tragen müssen. Der Wille des Kindes sollte, je nach Alter und Reife, in die Überlegungen einfliessen. Besonders bei älteren Kindern sollte der Wunsch des Kindes, bei welchem Elternteil es leben möchte, eine entscheidende Rolle spielen.
Wenn beiden Elternteilen die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht gemeinsam zusteht, sind sie nach einer Trennung verpflichtet, einvernehmlich zu entscheiden, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt haben soll. Hierbei gibt es verschiedene Modelle: Das Kind kann überwiegend bei einem Elternteil leben und regelmässigen Kontakt zum anderen Elternteil haben. Alternativ können die Eltern auch eine abwechselnde oder alternierende Betreuung vereinbaren, wobei der Betreuungsumfang nicht zwingend gleichmässig aufgeteilt sein muss, jedoch von erheblichem Umfang sein sollte.
Sollte ein Elternteil nicht über die Obhut des Kindes verfügen oder ihm die elterliche Sorge entzogen worden sein, steht ihm gesetzlich ein Besuchsrecht zu. Dieses Recht ermöglicht es dem Elternteil, regelmässigen Kontakt zu seinem Kind zu pflegen, auch wenn er nicht die Hauptverantwortung für die Betreuung trägt.
Sollten Sie Probleme mit dem Aufenthaltsbestimmungerecht betreffend Kind haben, empfehlen wir Ihnen, sich anwaltlich beraten zu lassen. Gerne helfen wir Ihnen weiter.
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Sarah Zanoni
Pädagogische Psychologin / Heilpädagogin
JugendCoaching Sarah Zanoni, Rheinfelden
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«Mami, Papi – ich wünsche mir ein Haustier»
Viele Jungs und Mädchen wünschen sich irgendwann einmal ein eigenes Haustier. Das gefällt nicht allen Eltern gleich gut: Die einen fühlen sich durch ihre Kinder im eigenen Wunsch nach einem tierischen Mitbewohner bestärkt und es kommt tatsächlich zur Anschaffung einer Katze, eines Hundes, einiger Meerschweinchen oder anderem.
Andere Eltern wiederum finden die Idee ihrer Kinder überhaupt nicht toll. Sie haben sich bewusst gegen das Halten eines Tieres entschieden. Meist drehen sich die Gründe um die Themen Mehrarbeit, Verantwortung, Zeit und das Angebundensein, das vor allem bei Ferien zum Problem würde. All diese Argumente sind berechtigt.
Tiere sind fühlende Wesen, die ein Recht auf artgerechte Haltung, Zuwendung und Pflege haben. Und zwar nicht nur während der ersten drei Monate, sondern über Jahre hinweg. Ein Tier ist kein Spielzeug. Es muss jeden – wirklich JEDEN – Tag umsorgt werden und man übernimmt eine grosse Verantwortung. Kinder und Jugendliche sind anfangs begeistert und engagiert. Doch mit der Zeit lässt das Pflichtgefühl oft nach und andere Interessen treten in den Vordergrund. Das ist zwar schade, aber auch altersbedingt normal – da braucht es dann das elterliche Zutun zum Wohle des Tieres.
Ausserdem kostet ein Tier auch Geld. Lassen Sie Ihr Kind im Internet herausfinden, wieviel das begehrte Haustier pro Monat etwa kostet. Für eine Katze soll man monatlich etwa mit 100 Franken rechnen und da ist der Tierarzt noch nicht dabei.
Trotz all dieser Überlegungen kann es für ein Kind wunderschön sein, wenn es mit einem Haustier aufwachsen kann. Denn ein Haustier bringt viel Positives. Studien belegen, dass Menschen weniger gestresst sind und kranke Menschen sogar weniger Schmerzen empfinden, wenn ein Tier bei ihnen lebt. Es wirkt nämlich entspannend, wenn man sich um ein Tier kümmern, es streicheln oder auch nur beobachten kann. Gerade sensible und schüchterne Kinder können vom Umgang mit einem Haustier profitieren. Kinder fühlen sich ohne Worte verstanden und gemocht, wenn sie mit ihrem Tier zusammen sind. Das stärkt ihr Selbstvertrauen und bringt innere Balance.
Und es gibt noch mehr Gutes: Kinder können lernen, Verantwortung zu übernehmen, wenn sie sich um ein Lebewesen kümmern.
Setzt sich Ihr Kind überzeugend und langfristig für seinen Wunsch ein? Und können Sie als Eltern sich ein Haustier ebenfalls vorstellen? Dann wäre es eine gute Idee, herauszufinden, wie ernst es ihrem Kind damit ist. Wäre es wohl bereit, während einigen Wochen (je nach Alter) ein paar neue Ämtli zu übernehmen und selbständig auszuführen? Zum Beispiel Blumen giessen, Staubsaugen und WC putzen. Das Giessen der Blumen steht symbolisch fürs Füttern eines Tieres. Das Staubsaugen wird dann Realität, wenn man Katzen- oder Hundehaare wegsaugen muss. Falls Ihr Kind beim WC-Putzen mit Ekel und Unmut reagieren sollte, sollte es sich bewusst machen, dass etwa ein Katzenklo zu putzen deutlich mehr stinkt. Den Kot des Hundes beim Gassigehen in Beutel aufzunehmen, darf einem Hundehalter nichts ausmachen. Und auch ein Hamsterkäfig muss regelmässig gereinigt werden.
Ganz egal, welches Haustier man aufnimmt: Es braucht eine gute Vorbereitung und gründliche Information, um im Nachhinein keine Enttäuschung zu erleben. Manche Kinder freuen sich auf ein Kätzchen, mit dem sie spielen und kuscheln können. Aber nicht jede Katze ist eine Schmusekatze. Manche sind lieber tagelang draussen unterwegs, um die Gegend zu erforschen und auf Jagd zu gehen.
Wie auch immer – ein Haustier kann eine wunderbare Bereicherung für die ganze Familie bedeuten. Aber wohl nur dann, wenn alle mithelfen und vor allem die Eltern bereit sind, die Hauptverantwortung zu tragen.
Fragen richten Sie gerne an:
Weiterführende Informationen finden Sie unter www.jugendcoaching.ch
Christoph Zehnder, eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
www.ruetschi-ag.ch
Leserrückmeldung «Ukrainekrieg»
Auf meinen letzten Ratgeberartikel habe ich ein freundliches Mail bekommen. Der von mir verwendete Begriff «Ukrainekrieg» sei falsch, genauer sei es, von «dem russischen Krieg in der Ukraine» zu sprechen, schliesslich sei Russland der Agressor. Meine hoffentlich ebenfalls freundlich empfundene Antwort war, dass der gewählte Ausdruck doch etwas länglich/umständlich und v.a. die Schuldfrage zwar durchaus berechtigt, aber nicht Thema des «Finanz-Ratgebers» sei. Bei der letzten Kolumne ging es um die Überlegungen zu bereits erfolgten und möglichen Auswirkungen dieses Kriegs (Wegfall Sicherheitsschirm der USA, Aufrüstung bzw. Nachholen von Rüstungslücken, Aufhebung Schuldenbremse in D).
Europa im Rüstungsrausch
Ich nehme das Thema gleich nochmals auf, denn es geht um hunderte von Milliarden Euro, die mutmasslich nun umverteilt werden. Während Jahren konnte sich Europa unter dem wohligen amerikanischen Sicherheitsschirm verstecken und musste vergleichsweise wenig Geld in die eigene Verteidigungsfähigkeit investieren. Europa profitierte von der so genannten Friedensdividende, hat das eingesparte Geld aber nicht angespart, sondern v.a. in den Ausbau des Sozialstaats investiert. Das Resultat ist, dass trotz tiefen Verteidigungsausgaben viele europäische Länder stark verschuldet sind und auch nach wie vor hohe Defizite schreiben. Im 2024 haben nur 11 der 27 EU-Länder beide Maastricht-Kriterien erfüllt, also ein Budgetdefizit von weniger als 3% der Wirtschaftsleistung BIP und eine Verschuldung von weniger als 60% des BIP erreicht.
Ukrainekrieg und America first Politik haben nun europäische Politiker aufgescheucht wie der Fuchs die Hühner. Nachdem jahrelang die Armeen massiv zurückgefahren wurden, soll nun plötzlich Aufrüstung um jeden Preis richtig sein. Die Ideen überbieten sich, es soll bspw. nicht innert 10 Jahren 50% mehr ausgegeben werden. Nein, am besten soll es einem Verdoppelung oder lieber gar eine Vervierfachung innert weniger Jahre geben. Ein solcher Weg kann nur zu finanzieller Verschwendung führen, freuen tut es aber mit Sicherheit die Rüstungsindustrie (ob die Verteidigungsfähigkeit damit schnell erreicht wird, ist eine andere Frage). Es bleibt auch nicht bei Ausdrücken wie «Verteidigungsfähigkeit», nein, es muss gleich auch rhetorisch eine Schippe drauf gelegt werden und man spricht von «Kriegstüchtigkeit», teilweise von den gleichen Politikern, die noch vor fünf Jahren als Pazifisten die Armeen am liebsten abgeschafft hätten.
Was aber gleich bleibt: Die Politiker wollen die Ausgaben nicht via Einsparungen an einem anderen Ort sondern via Schulden finanzieren. Prioritäten setzen, Fehlanzeige. Die Verschuldungen wachsen weiter auf immer noch gefährlichere Höhen an. Wenn dem eine Schuldenbremse entgegensteht, wird diese umgangen, indem Verteidigungsausgaben ab einer gewissen Höhe kurzerhand davon ausgenommen bzw. als ausserordentlich taxiert werden. Dabei wäre doch Sicherheit die Ur-Aufgabe des Staates, hat also überhaupt nichts mit «ausserordentlich» zu tun. Und was leider auch nicht ändert: Die Politiker versuchen Unangenehmes hinter Lügen zu verstecken und kreiieren Wortschöpfungen, die nach dem Gegenteil von dem klingen sollen, was sie sind: Schulden werden dann absurderweise plötzlich zu «Sondervermögen». Orwell lässt grüssen...
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Sonja Wunderlin, Naturheilpraktikerin
Praxis am Laufenplatz 148, 5080 Laufenburg, Tel. 062 874 00 16
Schröpfen bei chronischen Nackenschmerzen und Verspannungen
Das Schröpfen ist eine uralte Methode. Früheste Abbildungen finden sich 3300 v.u.Z., auch schon die Römer haben in ihren Bädern mit den Sauggläsern geschröpft.
Beim Schröpfen werden mehrere Hohlkörper, die können aus Glas, Ton oder historisch auch aus Horn oder Bambus sein, durch einen Unterdruck auf die Haut gesetzt, wodurch die Haut sich ins Glas hineinsaugt. Das Vakuum im Glas kann durch Erhitzen der Luft mit Feuer oder mit einem Gummiball erzeugt werden.
Mit der Schröpf-Technik werden vor allem chronisch entzündliche Krankheiten behandelt, welche ursprünglich auf einem Mangel an Wärme basieren. Der Organismus versucht sich durch Fieber oder Entzündung zu heilen, schafft dies jedoch nicht ganz. In der Folge kommt es immer wieder zur Entzündung, die nicht mehr zur Ausheilung führt. Sie chronifiziert: Schmerzhafte Erkrankungen des Bewegungsapparates wie chronische Muskelverspannungen, aktivierte Arthrosen und Arthritis, Rückenschmerzen, chronische Atemwegserkrankungen wie chronische Bronchitis oder immer wiederkehrende grippale Infekte, Mandelentzündungen, Nebenhöhlenentzündungen.
Die Naturheilkunde hat hier wiederum den Ansatz, die Heilungsprozesse nicht zu unterbinden, sondern zu beobachten, in welche Richtung der Körper versucht, eine Heilung zu erreichen und in die selbe Richtung zu arbeiten. Was sich erstmal gewöhnungsbedürftig anhört: Bei Entzündungen, welche chronifiziert sind, werden diese sogar noch unterstützt und mit dem Schröpfkopf «angefeuert». Das Ziel ist dabei, dass sie wieder aus dem chronischen Zustand heraus aktiviert wird und überwunden werden kann. Dazu wird nicht mit dem geschwächte Organ selbst, sondern über die Haut, ableitend oder über die Reflexzonen am Rücken gearbeitet. Der Körper reagiert auf den Reiz wie bei einem Bluterguss nach Verletzung mit der Aktivierung diverser Aufräummechanismen: Das Immunsystem reagiert, die Durchblutung und der Lymphfluss werden gesteigert, das Gewebe wird reorganisiert.
Die Heilung erfolgt nicht duch das Schröpfen selbst, sondern über die Reaktion, welche im Körper ausgelöst wird. Der Behandelte heilt sich über den Impuls der Gläser selbst.
Im Unterschied zu einer Massage wird die Haut nicht nach innen gedrückt, sondern nach aussen gezogen, was eine Lockerung gewisser verhärteter Strukturen ermöglicht, es entsteht ein leichtes «Wohlweh» beim Behandelten. Zudem wirkt die Schröpfbehandlung bis zu einer Woche nach.
Im Fricktal übrigens war die Schröpfmethode schon länger sehr beliebt: In Laufenburg wurde vor einigen Jahren bei Aushubarbeiten ein Keller aus dem 15. Jahrhundert entdeckt, das ehemalige «Siechenhaus», aus welchem mehrere Schröpfköpfe aus Ton geborgen wurden. Es ist sehr wahrscheinlich, dass bereits zur Zeit der Römer um Augusta Raurica hier geschröpft wurde. Man kann also sagen, dass die Methode auch in unserer Grossregion «traditionell verankert» ist. Heute gehört sie zur Traditionellen Chinesischen Medizin TCM genauso wie zur Traditionellen Europäischen Naturheilkunde TEN und wird immer noch angewandt.
Fragen richten Sie gerne an:
Weiterführende Informationen finden Sie unter www.sonjawunderlin.ch
Lukas Rüetschi eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
www.ruetschi-ag.ch
Goldkurs explodiert
Wir sehen eine richtige Goldrallye wie ich sie selber noch nie erlebt habe. Da Gold aber vor allem in US-Dollar gehandelt wird und dieser substanziell an Wert verloren hat, ist der Anstieg in Schweizer Franken (aktuell etwas über 90 000 Franken pro Kilo) nicht ganz so spektakulär aber doch immer noch aussergewöhnlich. Präsident Trump hat es mit seiner sehr sprunghaften Zoll- und Wirtschaftspolitik geschafft, grosse Verunsicherung in die Weltwährung US-Dollar und die Geldpolitik der USA zu streuen. Edelmetalle sind nicht nur beschränkt «vermehrbar» und recht einfach zu lagern. Gerade Gold braucht sehr wenig Platz und somit können auch grosse Summen mit vernünftigem Aufwand an sicheren Ort gelagert werden. Geht der Anstieg weiter? Übertreibungen (wenn es dann wirklich schon eine ist) gehen viel länger als man erwartet. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass wir noch höhere Kurse sehen werden. Trotzdem würde ich persönlich hier nicht mehr auf den fahrenden Zug aufspringen. Als Zahlmittel ist Gold nur sehr beschränkt nutzbar und in ganz grossen Krisen wurde der Goldhandel in früherer Vergangenheit auch schon verboten.
Höhere Volatilität
In fast allen Anlagekategorien haben die Schwankungen in den letzten paar Wochen massiv zugenommen. Wilde Aktienbewegungen habe ich in der längeren Vergangenheit schon mehrmals erlebt. Dass aber auch Zinsen innerhalb von wenigen Tagen massiv hin und her schwanken, ist eher selten. Auch der Erdölpreis machte Bocksprünge. Es zeigt einmal mehr: Die Märkte lieben keine grosse Unsicherheit.
Wie verhalte ich mich als Privatanleger?
Wenn ich breit diversifizierte Anlagen habe, wenig «Modeaktien» habe, nichts auf Kredit gekauft habe und mittelfristig dieses Geld nicht brauche, dann heisst es Ruhe bewahren. Falls einer oder mehrere der erwähnten Punkte mit Ja beantwortet werden, dann würde ich ein bis zwei Gänge herunterschalten. Dass wir sehr schnell wieder zur alten Tagesordnung übergehen, ist möglich, würde mich aber etwas überraschen.
Haben Sie Fragen? Dann schicken Sie mir ein Mail an
oder rufen unter 062 871 66 96 an.
Lda. Sonia Lopez, Rechtsanwältin
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Erleichterte Einbürgerung dritte Generation
In der Schweiz leben zahlreiche junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern einst in die Schweiz eingewandert und deren Eltern hier aufgewachsen sind. Die grosse Mehrheit dieser Jugendlichen ist in der Schweiz geboren und geht auch hier zur Schule. Dadurch entwickeln sie eine tiefere Verbundenheit mit der Kultur, den Traditionen und der Lebensweise in der Schweiz als mit dem Herkunftsland der Grosseltern. Bis zur Rechtskraft der Abstimmung im Februar 2018 galten für diese Jugendlichen die gleichen strengen Einbürgerungsbestimmungen wie für ihre Eltern oder Grosseltern. Um das aufwändige und langwierige Verfahren zu vereinfachen, wollten National- und Ständerat diese Regelung ändern. Am 12. Februar 2017 sprach sich bekanntlich das Schweizer Stimmvolk mit 60,4% für eine erleichterte Einbürgerung von jungen Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation aus.
Die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation sind wie folgt:
– Mindestens ein Grosselternteil ist in der Schweiz geboren oder es wird glaubhaft gemacht, dass er ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz erworben hat;
– Mindestens ein Elternteil hat die Niederlassungsbewilligung erworben, hat sich mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten und hat mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht;
– Die gesuchstellende Person ist in der Schweiz geboren, besitzt eine Niederlassungsbewilligung und hat mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht;
– Der Gesuchsteller ist erfolgreich integriert;
– Das Gesuch muss spätestens bis zum 25. Geburtstag eingereicht werden.
Das vollständige Gesuchsformular mit den erforderlichen Unterlagen ist beim Staatssekretariat für Migration einzureichen, das für die Durchführung des erleichterten Einbürgerungsverfahrens sowie für den Entscheid zuständig ist.
Die Idee der erleichterten Einbürgerung für junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation ist grundsätzlich sehr begrüssenswert, da sie die Integration von Menschen fördert, die in der Schweiz aufgewachsen sind und sich eng mit der hiesigen Kultur identifizieren. Allerdings gestaltet sich die Umsetzung der erleichterten Einbürgerung als herausfordernd, da eine Vielzahl einzureichender Unterlagen gefordert wird.
Sollten Sie sich erleichtert einbürgern lassen wollen und hierfür Hilfe benötigen, stehen Ihnen die Anwältinnen und Anwälte der advoplus GmbH gerne juristisch bei..
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