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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 14-2025

Gesamterneuerungswahlen; Information über erneute Kandidaturen

Die laufende Amtsperiode endet am 31. Dezember 2025. Die bisherigen Behördenmitglieder wurden angefragt, ob sie für die Amtsperiode 2026/29 erneut kandidieren oder sich nicht mehr zur Verfügung stellen. Nachstehend das Ergebnis: Gemeinderat: Jos Bovens verzichtet als Gemeinderat auf eine erneute Kandidatur. Verena Buol Lüscher, Georg Schmid, Roger Merkle und Rainer Kunz kandidieren erneut für den Gemeinderat. Verena Buol Lüscher stellt sich als Gemeindepräsidentin (bisher) und Georg Schmid als Vizepräsident (bisher) erneut zur Verfügung. Finanzkommission: Ignaz Heim ist leider unverhofft Ende 2024 verstorben. Ivo Bischofsberger und Andrea Schaffner verzichten auf eine erneute Kandidatur. Verena Hochreuter und Stefan Weber stellen sich in der nächsten Amtsperiode zur Verfügung. Somit sind in der Finanzkommission drei Sitze neu zu besetzen. Steuerkommission: Bernhard Erb (Ersatzmitglied) verzichtet auf eine erneute Kandidatur. Elvira Balmer Hardmeier, Marianna Carlen und Marlise Schmid-Hürzeler stellen sich erneut zur Verfügung. Somit ist ein Sitz in der Steuerkommission (Ersatz) neu zu besetzen. Stimmenzähler: Markus Häseli, Pius Müller und Ruth Schmid stellen sich für die nächste Amtsperiode erneut zur Verfügung. Monika Schwaller verzichtet auf eine Kandidatur. Es wird darauf hingewiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann. Wahlbüro

Gesamterneuerungswahl des
Gemeinderats (5 Mitglieder) sowie des/der Gemeindepräsidents/in und des/der Vizepräsidents/in vom 28. September 2025 für die Amtsdauer 2026/2029; Anmelde-verfahren

Am 28. September 2025 findet die Gesamterneuerungswahl der fünf Mitglieder des Gemeinderats, des/der Gemeindepräsidents/in und des/der Vizepräsidents/in statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Gipf-Oberfrick bis am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Es wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Stimmen für den/der Gemeindepräsident/in sowie dem/der Vizepräsident/in sind nur dann gültig, wenn diese auf demselben Wahlzettel gleichzeitig auch die Stimme als Gemeinderat er-halten (§ 27a Abs. 2a GPR). Für den Gemeinderat, den/der Gemeindepräsident/in sowie dem/der Vizepräsident/in sind im ersten Wahlgang stille Wahlen nicht möglich. Es findet zwingend ein Urnengang statt (§ 30b GPR). Wahlbüro

Gesamterneuerungswahl der vom Volk gewählten Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2026/29 vom 28. September 2025

Am 28. September 2025 findet die Gesamterneuerungswahlen der Finanzkommission (5 Mitglieder), der Steuerkommission (3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied) und der Stimmenzähler (4 Mitglieder) statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Gipf-Oberfrick bis am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Es wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Stille Wahlen sind für diese Behörden und Kommissionen bereits im ersten Wahlgang möglich. Sind weniger oder gleich viele Kandidaten oder Kandidatinnen vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschla-genen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR). Wahlbüro

Mehrzweckhalle und Sporthalle geschlossen

Vom Montag, 7. April 2025 bis und mit Freitag, 11. April 2025, erfolgt die Grundreinigung der Sporthalle und der Mehrzweckhalle. Die Hallen bleiben vom in dieser Zeit komplett geschlossen. Wir danken den Vereinen und Benützern für ihr Verständnis. Schule Gipf-Oberfrick