Ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung – Gesamtrevision Nutzungsplanung Hellikon (BNO-Revision) – vom Freitag, 04. April 2025
Der Gemeinderat lädt alle Stimmberechtigten herzlich zur ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom Freitag, 04. April 2025, ein. Diese findet in der Turnhalle statt. Nehmen Sie Ihr Stimmrecht wahr und nutzen Sie die Gelegenheit, das Geschehen in der Gemeinde mitzubestimmen.
1. Begrüssung; 2. Wahl der Stimmenzähler (Abstimmung durch das offizielle Abstimmungs- und Wahlbüro); 3. Entscheid über die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Hellikon; a. Einführung in die Thematik (Broschüre); b. Fragen aus der Versammlung; c. Abstimmung; 4. Verschiedenes, Umfrage und Information Gemeinderat; Die Abstimmungsvorlage liegt ab spätestens Donnerstag, 20. März 2025, bei der Gemeindekanzlei sowie auf der Website der Gemeinde Hellikon www.hellikon.ch/verwaltung-onlineschalter auf. Der Gemeinderat
Deponieplatz für Baumschnittholz
In Zusammenarbeit mit René Isch konnte beim Talenweg (Waldeingang links) ein Deponieplatz für ausschliesslich schnitzelfähiges Baumschnittholz realisiert werden. Die vorgängige Entfernung sämtlicher Fremdmaterialien (Eisen, etc.) wird als selbstverständlich erachtet. Ebenfalls dürfen keine Gartenabfälle deponiert werden. Der Deponieplatz ist ausgeschildert und steht noch bis am 31. März 2025 unentgeltlich für die Helliker Bevölkerung zur Verfügung. Das Baumschnittholz darf nur in Absprache mit René Isch (Nat. 079 964 27 40) deponiert werden. Der Gemeinderat
Grüngut
Grüngutannahme im Werkhof ARA von April bis Oktober, jeden Dienstag von 17.30 -18.30 Uhr. Bitte diese Zeiten einhalten. Nächste Annahme: Dienstag, 01. April 2025. Danke für die Kenntnisnahme. Der Werkhof
Hundekontrolle 2025
Die Hundetaxe 2024 wird sämtlichen Hundebesitzern im Monat April in Rechnung gestellt. Haben Sie einen neuen Hund oder ereigneten sich im vergangenen Jahr Veränderungen (Halterwechsel, Tod, etc.), so sind die Einwohnerdienste vorgängig entsprechend zu informieren (Tel. 061 871 01 61 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). • Die Hundetaxe beträgt CHF 120.00 pro Hund. Seit 1.1.2016 ist die Datenbank AMICUS in Betrieb. Die hinterlegten Daten wurden automatisch übertragen. Ersthundehalter müssen sich zuerst bei der Gemeindeverwaltung registrieren und den Hund anschliessend beim Tierarzt erfassen lassen. Alle Hundehalter werden angewiesen, die AMICUS-Datenbank fortlaufend zu aktualisieren. Die Einwohnerdienste
Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli
Im Kanton Aargau besteht während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand für alle Hundearten eine Leinenpflicht (§ 21 kantonale Jagdverordnung). Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und in der Ausbildung gelten die genannten Einschränkungen nicht. Der Gemeinderat
Tretrecht
Während der Vegetationszeit zwischen 01. April und 31. Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmungen zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten. Der Gemeinderat
Ein- und Auszugsmeldungen durch Vermieter
Wir möchten alle Wohnungs- und Hausvermieter darauf aufmerksam machen, dass sie gemäss §10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) des Kantons Aargau verpflichtet sind, ein- und wegziehende Personen der Einwohnerdienste Hellikon zu melden. Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Mithilfe. Die Einwohnerdienste