Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Bedeckt
9.1 °C Luftfeuchtigkeit: 89%

Montag
7 °C | 16.9 °C

Dienstag
5.6 °C | 17.7 °C

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 16-2025

Baugesuch;
öffentliche Aktenauflage

Bauherrschaft: Marcia Cupee & Dan-Alexandru Apostu, Eisenbahnweg 85, 4125 Riehen; Grundeigentümer: dito; Projektverfasser: Lenzin Partner Architekten AG, 5080 Laufenburg; Bauprojekt: Modernisierung EFH; Ortslage: Schulstrasse 194, 5326 Schwaderloch, Parzelle-Nr. 206; Zone: W2b (Wohnzone 2-geschossig). Die Akten des Baugesuches werden am Dienstag, 22. April bis Donnerstag, 22. Mai 2025, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufgelegt. Während der Auflagefrist kann gegen das Baugesuch beim Gemeinderat eine Einwendung nach § 60 Baugesetz erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Asylsuchende: Wohnraum gesucht

Obschon es in den letzten Monaten zu einem leichten Rückgang der Asylgesuche auf Stufe Bund kam, bleibt die Situation im Asylbereich im Hinblick auf die angespannte weltpolitische Lage äusserst volatil und je nach Entwicklungen sind höhere Asylgesuchszahlen und Zuweisungen zu erwarten. Gleichzeitig sind Wegzüge oder Umteilungen bestehender zugewiesener Personen grundsätzlich jederzeit möglich. Alle Gemeinden im Kanton Aargau sind verpflichtet, entsprechend ihrer schweizerischen Wohnbevölkerung vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer (inkl. Personen mit Schutzstatus S) aufzunehmen. Die Gemeinde Schwaderloch kommt aktuell ihrer Aufnahmepflicht vollumfänglich nach. Um aber mittelfristig die Aufnahmequote – insbesondere wenn die Asylquote wieder ansteigen sollte – weiter erfüllen zu können, sucht der Gemeinderat Schwaderloch vorsorglich zusätzlichen Wohnraum für die Unterbringung von Migrantinnen und Migranten. Der Kanton verrechnet Gemeinden, welche ihrer Aufnahmepflicht nicht oder nur ungenügend nachkommen, eine monetäre Ersatzvornahme. Meldungen von leerstehenden oder freiwerdenden, im Idealfall bereits möblierten Wohnungen oder Häusern (auch für eine Zwischennutzung) nimmt die Gemeindeverwaltung gerne per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) entgegen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!