Am Freitag, 18. April 2025 (Karfreitag), und Montag, 21. April 2025 (Ostermontag), bleiben die Gemeindeverwaltung und das Bauamt geschlossen. Am Donnerstag, 17. April 2025, erfolgt der Schalterschluss bereits um 15.30 Uhr. Wir wünschen der Bevölkerung schöne und sonnige Ostertage. Gemeindekanzlei
Verschiebung der Kehrichtabfuhr
Die Kehrichtabfuhr vom Freitag, 18. April 2025 (Karfreitag), fällt aus und wird am folgenden Dienstag, 22. April 2025, nachgeholt. Vielen Dank für die Beachtung. Gemeindekanzlei
Gesamterneuerungswahl der Kommissionen für die Amtsperiode 2026/2029; Nachnomination 1. Wahlgang
Für die Gesamterneuerungswahl vom 18. Mai 2025 wurden folgende Kandidierende fristgerecht zur Wahl angemeldet (Name, Vorname, Jg., Adresse, Heimatort, vorgeschlagen von):
• Benz, Fabienne, 1988, Gartenstr. 30, La Baroche, parteilos, neu
Leubin, Lucia Maria, 1957, Obere Rütistrasse 20, Schupfart, Die Mitte, bisher
Schökle , Davide, 1982, Schänzliweg 7, Riehen, portiert von FDP, neu
Steuerkommission Ersatzmitglied (1 Mitglied)
• Häfeli, Stefan, 1990, Rüchligstr. 9, Niederbuchsiten, parteilos, bisher
Stimmenzähler (3 Mitglieder)
• Cangeri, Carmen Nathalie, 1984, Rütistr. 19, Niederbipp, FDP, bisher; • Schweizer, Erika, 1961, Gartenstr. 19, Stein, Herznach-Ueken, Die Mitte, bisher; • Vogt, Sabrina, 1981, Wasserwerkstr. 13, Röthenbach im Emmental, parteilos, bisher
Stimmenzähler Ersatzmitglieder (3 Mitglieder)
• Hüllmantel, Melanie Corinna, 1985, Unterfelstrasse 16, Stein, portiert von FDP, bisher; • Leubin, Johann Rudolf, 1951, Obere Rütistr. 20, Schupfart, Die Mitte, bisher; • Yildirim, Aygül, 1979, Gartenstrasse 4, Stein, SP, neu
Nachnomination 1. Wahlgang
- Finanzkommission; - Steuerkommission; - Steuerkommission Ersatzmitglied; - Stimmenzähler; - Stimmenzähler Ersatzmitglieder; Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, ist gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation (d. h. bis Montag, 14. April 2025, 18.00 Uhr) einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Das Wahlbüro
Gesamterneuerungswahl des Gemeinderates, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns für die Amtsperiode 2026/2029; Ankündigung 1. Wahlgang
Für die Gesamterneuerungswahl vom 18. Mai 2025 wurden folgende Kandidierende fristgerecht zur Wahl angemeldet (Name, Vorname, Jg., Adresse, Heimatort, vorgeschlagen von):
• Käser, Beat, 1975, Schaffhauserstr. 58, Madiswil, FDP, bisher
Vizeammann
• Ankli, Bernadette, 1965, Zürcherstr. 27, Willisau, Zullwil, Meltingen, Die Mitte, bisher; Hinweise: Für den Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl nicht möglich, d. h. es findet zwingend ein Urnengang statt. Diese Urnenwahl findet über das Wochenende vom 18. Mai 2025 statt. Es sind nicht nur die oben aufgeführten Personen wählbar. Im ersten Wahlgang kann jede/r wahlfähige Stimmberechtigte der Gemeinde Stein als Kandidat/in gültige Stimmen erhalten. Das Wahlbüro
Bauherrschaft: AEW Energie AG, Riburgerstrasse 5, 4310 Rheinfelden; Grundeigentümer: Staat Aargau, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau 1; Projektverfasser: KSL Ingenieure AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick; Bauvorhaben: Neubau Elektro-Verteilkabine, Ersatz für bestehende Elektro-Verteilkabine beim ehemaligen Restaurant Adler; Ortslage: Schaffhauserstrasse, Parzelle-Nr. 2, GB Stein AG; Kantonale Zustimmung: erforderlich; Die öffentliche Auflage findet vom 10.04.2025 bis 09.05.2025 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung