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Abstimmungen: im Aargau: zwei kantonale Vorlagen am 18. Mai

(pd) Am Sonntag, 18. Mai, entscheiden die Aargauer Stimmberechtigten über zwei kantonale Vorlagen. Erste Resultate sind nach 11 Uhr auf www.ag.ch abrufbar.

Der Bundesrat hat entschieden, auf die Durchführung einer eidgenössischen Volksabstimmung am 18. Mai zu verzichten. Es wird jedoch im Aargau über zwei kantonale Vorlagen abgestimmt: • Vorlage 1: Steuer­gesetz (StG); Änderung vom 3. Dezember 2024 • Vorlage 2: Aargauische Volksinitiative «Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!» vom 12. Juni 2024.
Da nur kantonale und keine eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung gelangen, werden erste Resultate am 18. Mai bereits ab zirka 11 Uhr auf www.ag.ch/abstimmungsresultate aufgeschaltet. Zwischen- und Schlussergebnisse kommuniziert die Staatskanzlei auch über die Social-Media-Kanäle X und Facebook sowie über den Liveticker auf www.ag.ch. Informationen zu den Vorlagen sowie laufend aktualisierte Ergebnisse am Abstimmungssonntag sind zudem über die von Bund und Kantonen betriebene App «VoteInfo» erhältlich.

Regierungsrat empfiehlt Steuergesetzrevision 2025 zur Annahme
Mit der vorliegenden Änderung des Steuergesetzes («Steuergesetzrevision 2025») werden Steuern gezielt gesenkt. Neu können höhere Kinderabzüge und höhere Abzüge für Drittbetreuungskosten geltend gemacht werden. Für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten gilt ebenfalls neu ein deutlich höherer Abzug. Weiter werden die Vermögenssteuern sowie die Gewinnsteuern für Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen gesenkt. Die Revision entlastet die Steuerpflichtigen um jährlich rund 150 Millionen Franken (78 Millionen Kantonssteuern, 72 Millionen Gemeindesteuern).
Die Steuergesetzrevision 2025 wird durch die Mehreinnahmen aus der bereits am 1. Januar 2025 in Kraft gesetzten Steuergesetzrevision Schätzungswesen (Liegenschaftsbewertung) finanziert. Sie ist eine zentrale Massnahme der Steuerstrategie 2022–2030, mit der sich der Kanton Aargau für alle Einkommens- sowie Vermögensstufen unter den zehn steuerlich attraktivsten Kantonen positionieren will.

Volksinitiative zur Lohngleichheit zur Ablehnung empfohlen
Die Aargauische Volksinitiative «Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!» wurde am 12. Juni 2024 mit 3281 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie fordert obligatorische Lohnanalysen bereits für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden statt wie aktuell 100 sowie die Wiedereinführung einer kantonalen Fachstelle für Gleichstellung als Kontroll- und Meldestelle. Der Regierungsrat unterstützt die verfassungsmässige Gleichstellung von Frau und Mann, lehnt die Initiative jedoch ab. Er plädiert für schweizweit einheitliche Regelungen zur Lohnanalyse, da kantonale Unterschiede die Umsetzung für Unternehmen mit mehreren Standorten erschweren. Zudem hat sich im Kanton Aargau die dezentrale Verantwortung für die Gleichstellung ohne zentrale Fachstelle bewährt.

Urnenwahlen in den Bezirken Lenzburg und Zurzach
Die Wahl einer Gerichtspräsidentin/eines Gerichtspräsidenten (60 Prozent) am Bezirksgericht Lenz-burg für den Rest der Amtsperiode 2025/2028 sowie die Ersatzwahl einer Gerichtspräsidentin/eines Gerichtspräsidenten (100 Prozent) am Bezirksgericht Zurzach für den Rest der Amtsperiode 2025/2028 werden am 18. Mai 2025 an der Urne entschieden.
Im Bezirk Lenzburg stellen sich folgende Kandidierende zur Wahl: • Burkard Lisa, 1989, von Braunau TG, in Villmergen (parteilos) • Müller Laura, 1987, von Unterkulm AG, in Suhr (parteilos) • Nicastro Antonella, 1992, von Oeschgen AG, in Rupperswil (parteilos) • Spycher Hunziker Susanne, 1980, von Köniz BE und Staffelbach AG, in Wohlen (parteilos) • Tribaldos Dittmar Elisabeth, 1979, von Lenzburg AG, in Lenzburg (Die Mitte).
Im Bezirk Zurzach stellen sich folgende Kandidierende zur Wahl: • Droux Pascal, 1989, von Vuisternens-devant-Romont FR, in Windisch (parteilos) • Suter Diana, 1990, von Lengnau AG, in Nussbaumen (parteilos).
Das Resultat dieser Bezirkswahlen wird am Sonntagnachmittag, 18. Mai, auf www.ag.ch/wahl-resultate aufgeschaltet.