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Abstimmungsempfehlungen des Aargauer Regierungsrats

(pd) Am 28. September gelangen zwei eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung: der Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften sowie das Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID). Kantonale Vorlagen gelangen keine zur Abstimmung.

Der Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften sieht die Möglichkeit vor, dass die Kantone eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften erheben können. Diese Verfassungsänderung ist an die Abschaffung des Eigenmietwerts gekoppelt, welche nur zum Zug kommt, wenn Volk und Stände der neuen Objektsteuer auf Zweitliegenschaften zustimmen. Die Vorlage stellt einen kompletten Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung dar. Dieser belastet den Kanton mit Mindereinnahmen von 55 Millionen Franken (inklusive Anteil Direkte Bundessteuer) und die Gemeinden mit Mindereinnahmen von 45 Millionen Franken. Sollte der Kanton die Umweltschutzmassnahmen weiterhin zum Abzug zulassen (bis maximal zum Jahr 2050 möglich), würden die Mindereinnahmen insgesamt 140 Millionen Franken betragen.
Das Bundesgesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises in der Schweiz (E-ID) soll eine verlässliche elektronische Identifizierung ermöglichen und so die Grundlage für durchgehend digitale Prozesse in Verwaltung und Wirtschaft erlauben. Im neuen E-ID-Gesetz ist der Bund für die Herausgabe der E-ID verantwortlich und datenschutzrechtliche Aspekte sind umfassend berücksichtigt.
Von der Einführung der E-ID könnte der Kanton Aargau als viertgrösster Kanton der Schweiz besonders profitieren, da medienbruchfreie, elektronische Abwicklungen zu verbesserten Prozessen und zu bedeutenden Effizienzgewinnen führen. Ohne E-ID werden Kantone und Gemeinden in der Bereitstellung und Weiterentwicklung ihrer Onlineangebote behindert. Zudem wären sie
dazu gezwungen, je eigene E-ID-Lösungen zu entwickeln, was administrative Hürden und Kosten für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft zur Folge hätte.
Der Aargauer Regierungsrat befürwortet beide Vorlagen und empfiehlt deren Annahme.