(pd) Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können im Kanton Aargau in den Jahren 2026 bis 2028 unentgeltliche Laufbahnberatungen in Anspruch nehmen. Durchgeführt werden die Beratungen von ask! – Beratungsdienste für Ausbildung und Beruf im Auftrag des Kantons.
Im Auftrag des Kantons Aargau bietet ask! Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung sowohl im Bereich der Erstberufswahl als auch für die weitere berufliche Laufbahn an. Die Angebote sind für Personen über 25 Jahre und mit abgeschlossener Erstausbildung auf Sekundarstufe II grundsätzlich kostenpflichtig. Gemäss Beschluss des Regierungsrats können in den Jahren 2026 bis 2028 alle über 25-jährigen Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen von unentgeltlichen Laufbahnberatungen profitieren. Als Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen gelten diejenigen Personen, die in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung individuelle Prämienverbilligung (IPV) beziehen.
Mit der Kostenbefreiung sollen insbesondere geringqualifizierte Personen erreicht werden. Im Weiteren
ist auch an berufliche Wiedereinsteigerinnen zu denken. In den Beratungen können zum Beispiel allfällige Weiterbildungsmassnahmen oder Möglichkeiten zur beruflichen Neuorientierung aufgezeigt werden. Die unentgeltlichen Laufbahnberatungen können so dazu beitragen, den Fachkräftemangel zu lindern. Laufbahnberatungen können sich zudem positiv auf die Motivation und Leistungsfähigkeit auswirken, die gewünschten oder erforderlichen beruflichen Veränderungen aktiv anzugehen.
Weitere Informationen zu den unentgeltlichen Beratungen sind zu gegebener Zeit direkt bei ask! erhältlich (www.beratungsdienste.ch).