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BL: Quartierplanungen künftig einfacher ändern oder aufheben

(pd) In der Nutzungsplanung spielen Quartierpläne eine wichtige Rolle. Besonders in den urbanen Gemeinden wird das Planungsinstrument genutzt, um spezifische Bauvorhaben zu ermöglichen. Quartierpläne später anzupassen oder aufzuheben, ist für Gemeinden heute allerdings schwierig, die Verfahren sind komplex. Mit gezielten Präzisierungen des Raumplanungs- und Baugesetzes soll Klarheit geschaffen und die notwendigen Verfahren vereinfacht werden. Der Regierungsrat legt den Entwurf der Änderungen vom 4. Juni bis 5. Oktober 2025 zur Vernehmlassung öffentlich auf.

Das Raumplanungs- und Baugesetz soll präzisiert werden, um Quartierplanungen künftig einfacher an zeitgemässe Bedürfnisse anpassen zu können. Quartierpläne sind Planungsinstrumente, mit welchen Sondernutzungen für einen spezifischen Teilbereich des
Siedlungsgebiets festgelegt werden können. Sie bezwecken eine auf die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft ausgerichtete Überbauung, wobei die Anforderungen an die Architektur, an die Erschliessung, an den Freiraum etc. spezifisch festgelegt werden können. Wie bei jeder Planung können sich die Bedürfnisse und Ansprüche im Laufe der Zeit jedoch verändern. Deshalb muss ein Quartierplan anpassbar sein oder sich in eine normale Bauzone zurückführen lassen. Die gesetzlichen Regelungen entsprechen nicht mehr den heutigen Bedürfnissen in den Gemeinden. Eine Präzisierung des Raumplanungs- und Baugesetzes ist notwendig.

In einem gemeinsamen Prozess haben der Kanton und der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden Vorschläge evaluiert und eine Landratsvorlage ausgearbeitet. Ziel ist eine klare Regelung, wie Quartierpläne geändert oder aufgehoben werden können. Zudem soll neu für die Aufhebung sogenannter altrechtlicher Planungen ein Verfahren bestimmt werden.

Gleichzeitig soll im Genehmigungsverfahren ein Quartierplanvertrag nicht mehr Voraussetzung sein. Die zur Realisierung eines Quartierplans erforderlichen Eigentumsverhältnisse sowie Rechte und Pflichten werden weiterhin zu regeln sein. Neu werden dabei auch Gemeinden und Dritte direkt angesprochen. Die sogenannte «Quorumsregel» beim Erlass wird vereinfacht und auf
Zweidrittel der Grundstücksfläche festgelegt. Wie bei der übrigen Nutzungsplanung soll der Beschluss der Gemeindeversammlung oder des Einwohnerrats ausreichen, um eine Quartierplanung anzupassen bzw. aufzuheben und in eine «normale» Bauzone überzuführen. Die betroffene Grundeigentümerschaft behält die im Nutzungsplanungsverfahren vorgesehenen Rechtsmittel.

Die Vernehmlassung findet vom 4. Juni bis 5. Oktober 2025 statt. Stellungahmen können elektronisch an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder per Post an die Bau- und Umweltschutzdirektion, Amt für Raumplanung, Abteilung Ortsplanung, Kreuzbodenweg 2, 4410 Liestal eingereicht werden. Die Vernehmlassungsunterlagen sind publiziert unter: Vernehmlassungen - Baselland.