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Lohngleichheit: Baselland schneidet gut ab

(pd) Gleichstellung und Lohngleichheit sind dem Kanton Basel-Landschaft ein zentrales Anliegen. Als Arbeitgeber mit über 100 Mitarbeitenden ist der Kanton dazu verpflichtet, die betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse regelmässig durchzuführen. Diese Analyse ist erfolgt und die Resultate zeigen: Der Lohnunterschied innerhalb der Verwaltung liegt bei 1,8 Prozent, somit sind Toleranzgrenze von 5 Prozent und Zielwert von 2,5 Prozent deutlich unterschritten.

Die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern ist dann gewährleistet, wenn beide den gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit erhalten. Der Kanton Basel-Landschaft hat erneut eine Lohngleichheitsanalyse durchgeführt und dafür das Standard Analyse-Tool des Bundes («Logib») verwendet. Das Ergebnis ist zusätzlich durch eine externe Prüfstelle validiert worden.

Basis der Analyse bildete der auf Vollzeit standardisierte Gesamtverdienst von 12’890 Arbeitsverträgen, davon 8420 (65,3 Prozent) von weiblichen Mitarbeitenden und 4470 (34,7 Prozent) von männlichen Mitarbeitenden. Referenzmonat war November 2024 und die Analyse schloss die kommunalen Lehrpersonen mit ein. Werden die Unterschiede in den Qualifikationsmerkmalen und den arbeitsplatzbezogenen Merkmalen berücksichtigt, verdienen Frauen 1,8 Prozent weniger als die Männer. Die unerklärte Lohndifferenz liegt damit unter dem vom Bund definierten Toleranzwert von 5 Prozent.

Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft hat die Resultate der aktuellen Studie zur Kenntnis genommen. Ihr Ziel ist eine stetige Verbesserung bis die absolute Lohngleichheit erreicht wird.